Die 130-Prozent-Regelung – ein deutscher Sonderfall in der Schadenabwicklung
Die »130-Prozent-Regelung« ist eine gesetzliche Besonderheit bei der Abwicklung von Unfallschäden an Kraftfahrzeugen. Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall stark beschädigt wurde, Sie an diesem Unfall keine Schuld trifft und Sie Ihr Auto unbedingt reparieren Weiterlesen