Ermitteln und Beurteilen von Brandschutzgefahren

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und damit auch die  Gefährdungsermittlung und -beurteilung der Brandschutzgefahren in Unternehmen als Verpflichtung des Arbeitgebers vorgeschrieben. In der Praxis setzt der Arbeitgeber zur Durchführung dieser Vorschriften sogenannte Brandschutzbeauftragte ein. Diese Aufgaben können Mitarbeiter der Firma oder auch externe Personen oder andere Unternehmen wahrnehmen. In jedem Fall müssen diese beauftragten Personen entsprechendes Fachwissen aus unterschiedlichen Bereichen des Brandschutzes aufweisen können und auch über die Möglichkeiten der Abwehrmaßnahmen Bescheid wissen. Außerdem ist es geboten, die Struktur der Gefährdungsermittlung und -beurteilung in einem Handbuch festzulegen, damit die einzelnen Schritte einem festgeschriebenen Ablauf folgen.

Struktur einer Gefährdungsbeurteilung

Ein erster Schritt in diesem Prozess ist sicherlich die Frage nach der Zielsetzung. Also ob man lediglich die Gefährdung feststellen und gegebenenfalls daraus resultierend Schutzmaßnahmen definieren soll oder ob beispielsweise auch Qualitätsansprüche an Mitarbeiter, die Ausstattung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsmaterialien bestimmt werden sollen. Das Gleiche gilt für Fristen und Umfänge der Prüfungen oder der Bereitstellung von Schutzausrüstungen.

Um hier eine Vereinheitlichung zu erreichen, haben Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die eine Leitlinie geschaffen hat. Demnach soll der Prozess folgende Schritte enthalten:

  1. Festlegen von Tätigkeiten und Arbeitsbereichen
  2. Ermitteln des Gefahrenpotentials
  3. Beurteilen des Gefahrenpotentials
  4. Definieren und Durchführen von Brandschutzmaßnahmen
  5. Überprüfen der Maßnahmen auf Durchführung und Wirksamkeit
  6. Ausarbeiten der Gefährdungsbeurteilung

Im nächsten Schritt sollen Arbeitsbereiche und die zugehörigen Brandgefährdungen definiert werden. Hierzu ist es wichtig, jeden Bereich – von der Administration über die Produktion bis hin zur Lagerhaltung – zu beleuchten und die Gefährdungspotentiale zuzuordnen und dies zu dokumentieren.
Das Ziel dabei ist es, Gefährdungskriterien zu ermitteln und detailliert zu betrachten, wie zu Beispiel explosive Stoffe oder explosionsgefährdete Umgebung, brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase oder sonstige Gefahren.

All diese gewonnenen Erkenntnisse gilt es in einer Art Handbuch schriftlich oder per Software zu erfassen, so dass eine Dokumentation entsteht, die gegebenenfalls erweiterbar oder veränderbar ist, falls sich neue Erkenntnisse aus der Praxis ergeben.

Beurteilen der Brandgefährdung

Jetzt folgt die Einschätzung des Risikos für die Gefährdung und der etwaigen Folgen. Hierzu wird unterschieden zwischen den Auswirkungen auf Personen in Bezug auf Erkrankung oder Verletzung oder auf Gebäude beziehungsweise Gegenstände in Bezug auf Beschädigung oder Zerstörung. Aus dem Zusammenwirken dieser Faktoren lässt sich ein Punktwert ermitteln. So würde ein Risiko, das beispielsweise das normale Lebensrisiko spiegelt, einen Wert Null ergeben, bei dem keine weiteren Schutzmaßnahmen geboten wären. Bei konsequenter Anwendung lässt sich so für die Arbeitsbereiche und die damit verbundenen Risiken eine tabellarische Auswertung erarbeiten, wobei den einzelnen Punkten jeweils entsprechende Schutzmaßnahmen gegenüberstehen. 

Definieren der Brandschutzmaßnahmen und Fazit

Hierzu erhält der Arbeitgeber eine Vorgabe aus dem Arbeitsschutzgesetz, der zufolge Gefahren bereits an der Quelle zu bekämpfen sind. Daraus ergibt sich, dass bereits die Vermeidung von Brandgeschehen an oberster Stelle der Maßnahmen steht. Dies kann durch baulichen, technischen oder organisatorischen Brandschutz gewährleistet werden.

So hat sich als Leitlinie für den Einsatz von Maßnahmen die sogenannte STOP-Hierarchie entwickelt. Diese besagt:

  • Substitution ist die ideale Maßnahme zur Vermeidung einer Gefährdung.
  • Technische Maßnahmen sind vorrangig vor
  • Organisatorischen Maßnahmen. Diese wiederrum sind vorrangig vor den
  • Personenbezogenen Maßnahmen.

Substitution bedeutet, dass man versucht, brandgefährdende Stoffe durch ungefährliche Stoffe zu ersetzen. Technische Maßnahmen sind beispielsweise automatische Löscheinrichtungen, die verlässlich im Brandfall einsetzen. Wohingegen der Mensch mit seinen natürlichen Reaktionen wie Angst, Panik oder Flucht immer das Risiko darstellt, im Notfall nicht schnellstmöglich das Richtige zu tun.